Archiv für Oktober 2007

WÄHLT MERKEL!

Dienstag, 30. Oktober 2007
Der SPD-Parteitagsbeschluss für ein Tempolimit auf Autobahnen spaltet die Koalition. Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss eine Umsetzung der SPD-Forderung am Sonntag kategorisch aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel: “Mit mir wird es das nicht geben“, sagte die CDU-Chefin.

Quelle: Focus
Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Dann doch lieber das Verbot von Heizpilzen. Nützt zwar auch nichts, beruhigt aber vielleicht manches Gewissen.

Allgemein | 1 Kommentar

Verkehrsministerium plant Punkte für Lärmsünder

Freitag, 26. Oktober 2007

Das Verkehrsministerium denkt darüber nach, für zu laute Musik im Auto 40 Euro und mindestens einen Punkt zu verhängen. Die Musik lenke ab und zudem gebe es “Fahrerfluchten”, weil die Fahrer den Anstoß nicht hören konnten.

Das wird ja witzig: Zum Beweis für die Tatsache, dass die Musik nicht zu laut war: Sachverständigengutachten.

Fragt sich nur, was “zu laut” ist und ob wir dann nicht auch bald bei “zu alt”, “zu jung”, “zu lange nicht mehr gefahren” und “zu mutung” sind.

Quelle: www.gmx.de

Allgemein | 3 Kommentare

Zwei Jahre Freiheitsstrafe für “Raser”

Dienstag, 9. Oktober 2007

Die Justiz setzt Massstäbe im Umgang mit Rasern: Ein Ersttäter kassierte eine unbedingte Strafe von 2 Jahren.

[...] Das Zürcher Bezirksgericht hat [im Dezember 2006] einen 19-jährigen Mann zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Der junge Familienvater hatte im Dezember 2004 in Schlieren die Höchstgeschwindigkeit innerorts um mindestens 85 km/h überschritten. Auf einer Kreuzung geriet er ins Schleudern, beschädigte sechs Fahrzeuge und demolierte seinen BMW 325i. Verletzt wurde niemand. [...]

Quelle: Tages-Anzeiger vom 13.12.2006 via Road Cross (mit weiteren Beiträgen)

Diese Entscheidung hat der 19-jährige nicht akzeptiert und ein Rechtsmittel zum Obergericht erhoben. Mit mäßigem Erfolg:

Was sich jedoch der Beschuldigte von den drei Oberrichtern anhören musste, war allerhand: “Es ist eine Schweinerei, was Sie uns hier auftischen”, meinte etwa ein Richter. Er sei durch ein Wohngebiet gebrettert und habe “völlig verrückt und wahnsinnig aufs Gaspedal gedrückt, als ob er nicht alle Tassen im Schrank hätte”, hielt ihm ein anderer Richter vor. Von einer “absolut skandalösen, hirnrissigen und wahnwitzigen Raserfahrt” sprach der vorsitzende Richter.

Quelle: Tages-Anzeiger via labeo

Der Fahrer profitierte von einer Gesetzesänderung: Von den zwei Jahren braucht er “nur” ein Jahr abzusitzen. Außerdem darf er in der Bewährungszeit von zwei Jahren nur Fahrzeuge führen, die nicht schneller als 45 km/h fahren.

Harte Sitten, da in Zürich. Auch die Umgangsformen im Gericht hätte ich den sonst recht bedächtigen schweizer Juristen nicht zugetraut: Zürich ist doch nicht Moabit.

Strafrecht | 1 Kommentar

Blödsinn der Woche

Dienstag, 9. Oktober 2007

Beim Tagesspiegel handelt es sich ja eigentlich um ein relativ seriöses Blatt. Bisher jedenfalls.

unsinnsumfrage.jpg

Wenn künftig aber vermehrt solche Umfragen gestartet werden, dürfte sich bald auch die Größe der Buchstaben und die Anzahl nackter Oberkörper dem Boulevard anpassen.

Ampelsünder. Psychologischer Verkehrstest – Was ist das?

Allgemein | Kommentare deaktiviert

Hightech bei der Bußgeldstelle

Montag, 8. Oktober 2007

Die Anhörung in einer Bußgeldsache beginnt auch bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg mit einem Standardtext:

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Danach folgt die Konkretisierung des Vorwurfs und das Angebot, dazu Stellung zu nehmen:

Dieses Schreiben stellt die gesetzlich geforderte Anhörung dar. Sie haben nun die Gelegenheit, sich zur Sache formlos oder mit beigefügtem Vordruck zu äußern, müssen dies jedoch nicht (§ 55 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Soweit, so normal. Doch dann kommt seit ein paar Wochen noch folgender Hinweis:

Sie haben die Möglichkeit. dieses Schreiben auch online zu beantworten. Dazu melden Sie sich bitte unter www.polizei.brandenburg.de mit folgenden Zugangsdaten an: Benutzemame: owiTfLÄ6O Kennwort: jkPöLPE7fT

Offenbar hat man bei der Bußgeldstelle gesehen, daß diese Möglichkeit der Anhörung durchaus vom Bürger gewünscht ist und andererseits hilfreich bei der weiteren Bearbeitung der Akte sein kann. Auch sonst gibt es aus Sicht der Verteidigung an der Organisation der Bußgeldbehörde in Gransee nichts Gravierendes auszusetzen.

Bußgeldrecht | 3 Kommentare

Der unvollkommene Richter

Freitag, 5. Oktober 2007

Wir haben am 14.6.2007 Klage erhoben. Unser Mandant ist Kläger und wohnt in Berlin. Die Klage richtet sich gegen den in Berlin wohnenden Fahrer und seinen Versicherer, der in Düsseldorf seinen Sitz hat.

In der Klage heißt es wie folgt:

Am 11.09.2006 um 12.55 Uhr befuhr der Zeuge H* mit dem vorstehend näher bezeichneten Krad die Hochstraße aus südlicher Richtung (Müllerstraße) kommend in Richtung Norden (Gesundbrunnen) mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 bis 40 km/h.

Der Kundige weiß, daß das Gericht zuständig ist, an dem sich der Unfallort befindet oder der Beklagte seinen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz hat.

Der seit Jahren (Jahrzehnten?) am Amtsgericht Berlin-Mitte tätige Richter schreibt uns:

in der Sache K. ./. G. u.a. bestehen Bedenken gegen die Zuständigkeit des Amtsgerichts Mitte, da nicht ersichtlich ist, dass sich der Unfall in Berlin ereignet hat, und die Beklagte zu 2 einen Wohn-bzw. Geschäftssitz nicht in Berlin hat.

Mir scheint, dieser Richter hat ein Problem. Ein ernsthaftes Problem mit der Wahrnehmung.

Wir haben die Sache geklärt. Der Richter weiß nun, daß Gesundbrunnen und die Müllerstraße in Berlin liegen und der Wohnsitz des Beklagten zu 1. Berlin ist und deswegen Berlin als Gericht zuständig ist. Ich will es wenigstens hoffen, daß der Richter das verstanden hat.

Nun liegt uns die Ladung zum Termin vor. Am 26.5.2008, knapp ein Jahr nach Klageerhebung wird verhandelt.

Rechtsanwälte, die in Berlin häufiger mit dem Verkehrsgericht zu tun haben, kennen den Namen dieses Richters.

Prozeßrecht | 3 Kommentare

Fußballspieler vor Gericht in Berlin

Donnerstag, 4. Oktober 2007

Der ehemalige Herthaner Ashkan Dejagah, jetzt bei Wolfsburg aktiv, wurde in der I. Instanz in Berlin wegen eines Verkehrsdelikts zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Das geht doch nicht, dachte er sich wohl und legte Berufung ein. Er hatte allerdings nicht mit einem lokal patriotischen Richter gerechnet. Die Geldstrafe wurde auf 40.000 Euro erhöht.

Um den armen Fußballprofi etwas aufzumuntern sagte wohl der Richter Dinge wie: “Ein Paar Spiele mehr, dann ist das Geld wieder drin”, Vielleicht holt der Trainer Sie ja ab” und “Ich wünsche Ihnen viele Tore. Nur nicht gegen Hertha”.

Ich denke da lag keine Befangenheit des Richters vor, sondern nur gesunder Menschenverstand. (Ok, auch ich bin Hertha-Fan)

Quelle: Kicker vom 4.10.2007 S. 17

Allgemein | 1 Kommentar

Gebühren für das Fahrtenbuch

Donnerstag, 4. Oktober 2007

Das sind die Nachrichten, die man gern erhält. Die Behörde verfügt, daß der Verkehrsteilnehmer ein Fahrtenbuch zu führen hat. Das ist ja an sich schon ärgerlich genug.

Aber die Behörde setzt noch einen oben drauf:

fahrtenbuchgebuhren.jpg

73,00 Euro für die Auflage, 2,21 Euro für die Zusendung. Da kommt richtig Freude auf.

Dagegen hilft zweierlei.

Erstens ein Widerspruch gegen die Auflage, und wenn es nur darum geht, Zeit zu gewinnen. Die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluß des Widerspruchs- und des sich anschließenden Gerichtsverfahrens könnte man für einen Fahrzeugwechsel nutzen. Dann geht in aller Regel die Auflage ins Leere.

Sodann schreibt man, wenn das Verfahren nicht ohnehin erfolgreich ist, an den Rechtsschutzversicherer, der die Kosten des Verfahrens auszugleichen hat, mithin auch die 75,21 Euro, die die Verwaltungsbehörde dem Bürger aus der Tasche ziehen möchte.

Insgesamt also recht laue Luft, die dem Beauflagten da entgegen weht – wenn man weiß, wie man sich wehrt.

Fahrerlaubnisrecht | Kommentare deaktiviert

Ein böser Gedanke

Dienstag, 2. Oktober 2007

Aus ungesicherter Quelle wissen wir, daß nur ca. 5 bis 10 % aller Bußgeldbescheide mit einem Einspruch angegriffen werden. Oder anders herum: 90 bis 95 % der Verkehrsteilnehmer akzeptieren Bußgeld und Punkte.

Nun will die Bundesregierung die Sanktionen verschärfen, z.B. einzelne Bußgeldhöhen verdoppeln.

Wenn sich dadurch nun die Anzahl der Einsprüche erhöht, also zum Beispiel statt 5 bis 10 % bis zu satten 20 % aller Bußgeldbescheide angegriffen werden? Wie wird es dann bei den Bußgeldbehörden aussehen? Und bei den Amtsgerichten? Dort platzt man doch jetzt schon aus allen Nähten.

Man mag sich also überlegen, was eine Erhöhung der Bußgelder auslösen kann. Zuende gedacht könnte es dazu führen, daß die gesamt Strafjustiz bei den Amtsgerichten lahmgelegt wird. Durch den ganz legalen Gebrauch der Rechtsmittel, die der Gesetzgeber dem Bürger zur Verfügung stellt.

Was kommt danach? Die Abschaffung der Rechtsmittel?

Nur mal so ins Unreine gedacht …

Bußgeldrecht | 4 Kommentare

Belehrungsresistent

Dienstag, 2. Oktober 2007
Jahrelang war Levent U. ohne Führerschein, aber mit Alkohol und Drogen im Blut unterwegs. „Er ist auf dem Gebiet belehrungsresistent gewesen“, hieß es gestern im Urteil gegen den 25-Jährigen. Bei seiner letzten Fahrt im Februar 2007 war U. auf der Flucht vor der Polizei und verursachte in Schöneberg einen Unfall, bei dem ein 35-jähriger Mazda-Fahrer starb. Das Landgericht sprach Levent U. gestern der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Führerschein sowie der Unfallflucht schuldig. Gegen ihn erging eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zudem ordneten die Richter eine Führerscheinsperre von fünf Jahren an. [...]

Quelle: Tagesspiegel

Dazu paßt dann auch der folgende Bericht:

Immer schneller, immer aggressiver – Hauptsache, es geht voran, selbst, wenn die Ampel schon lange Rot zeigt. Den „Trend zur Rücksichtslosigkeit“, wie es Berlins oberster Verkehrspolizist Wolfgang Klang schon vor Monaten formulierte, ist für viele Verkehrsteilnehmer immer wieder deutlich zu spüren. Erst am vorigen Wochenende meldete die Polizei das Ergebnis einer kurzzeitigen Verkehrskontrolle: Binnen zwei Stunden – von 15 bis 17 Uhr – zählten die Beamten am Sonnabend in Charlottenburg an den Ampeln der Heerstraße und der Reichsstraße 26 Autofahrer, die trotz Rotsignal weiterfuhren. [...]

Quelle: Tagesspiegel

Sehr beruhigend, daß mein Weg zur Arbeit nur noch 2 km lang ist, am Landwehrkanal entlang. Zuvor bin ich 10 Jahre lang nahezu täglich mit dem Mopped 12 km weit nach Charlottenburg gefahren. Ich hatte offenbar Glück, daß ich das überlebt habe.

Strafrecht | Kommentare deaktiviert

leerzeile Kanzlei Hoenig Logo leerzeile

Du durchsuchst gerade das Archiv von Kreuzberger Verkehrsrecht nach Beiträgen vom Oktober 2007.