Archiv für Dezember 2006
Samstag, 30. Dezember 2006
So was nennt man eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung: Weil er die Verkehrskontrolle für eine Autopanne hielt, hat ein angetrunkener Autofahrer ausgerechnet Polizisten seine Hilfe angeboten. Die Beamten hatten in der Nacht zum Freitag in Bremen Autos kontrolliert, als der 37-Jährige freiwillig stoppte. Schwankend näherte er sich den verdutzten Beamten und bot seine Unterstützung an. Mit einem Promillewert von 1,5 wurde der hilfsbereite Mann vorläufig festgenommen und sein Führerschein beschlagnahmt.
Quelle: taz vom 30.12.2006
Naja, vielleicht kann der Verteidiger des Fahrers die angebotene Hilfe bei der Bemessung der Strafe oder der Sperrfrist verwerten.
Strafrecht |
Freitag, 29. Dezember 2006
Die Stadtentwicklungssenatorin Frau Junge-Reyer gibt bekannt, dass im Jahre 2007 mindestens 20 neue temporäre 30er Zonen eingerichtet werden sollen. Dies diene dem Lärmschutz der Bewohner. Das bedeutet, dass mindestens 20 zum Teil sehr kurze Abschnitte des Hauptstraßennetzes in Tempo 30-Zonen umgewandelt werden sollen, nicht aber jeweils die ganze Straße (Das hält die Senatorin nicht für angebracht, da der Verkehrsfluss leiden würde).
So muss der Straßennutzer auf einer Hauptstraße ständig die Augen offen halten, damit er eventuell nur 200 – 300 m lange Abschnitte mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig erkennt. Erschwert wird das dann auch noch dadurch, dass einige dieser Zonen nur von 22 – 6 Uhr gelten sollen.
Ich denke dies wird nicht nur dem Lärmschutz sondern auch der Landeskasse dienen. Steigende Bußgeldeingänge sind wohl sicher. (Und für uns neue Mandate
)
Einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Quelle: Berliner Zeitung vom 29.12.2006
Allgemein |
Donnerstag, 28. Dezember 2006
... entschied das Landgericht Kiel. Es ging um die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Es stand fest, daß der Angeklagte zum Führen von “Kraftfahrzeugen” ungeeignet war; ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Als es dem Angeklagten aber zusätzlich noch an den Bootsführerschein gehen sollte, stellte er sich auf die Hinterbeine.
Nach Ansicht des Landgericht Kiel erfasst der Begriff des Kraftfahrzeugs in § 69 StGB neben Landfahrzeugen auch Wasserfahrzeuge:
Das folgt schon aus dem Wortlaut, der keine Beschränkung auf Landfahrzeuge erkennen lässt. Gegen eine solche Beschränkung sprechen auch Sinn und Zweck der Vorschrift und die Gesetzessystematik. Die Norm soll die Verkehrssicherheit schützen, die in gleicher Weise durch eine Person gefährdet wird, die ihre Ungeeignetheit zum Umgang mit motorisierten Fahrzeugen oder wie hier mit einem Motorboot gezeigt hat.
LG Kiel, Entscheidung vom 23.08.2006 – 37 QS 62/06.
Kurz gesagt: Wer säuft, läuft … oder schwimmt.
Fahrerlaubnisrecht |
Donnerstag, 21. Dezember 2006
Die Berliner Polizei hat zwei neue stationäre Geschwindigkeitsmessstellen in Betrieb genommen. Im Berliner Polizeiticker wird berichtet:
Geschwindigkeitsverstöße sind noch immer eine der Hauptunfallursachen in Berlin. Im Rahmen des vom Senat aufgelegten Verkehrssicherheitsprogramms „Berlin Sicher Mobil 2010“ nahm die Polizei neben den vorrangig an ständig wechselnden Orten stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen in den vergangenen Tagen zwei weitere stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte in Betrieb.
Die Anlagen wurden in der Frankfurter Allee in Lichtenberg und in der Weddinger Seestraße errichtet. In beiden Straßenzügen liegt nach Feststellungen der Polizei die Anzahl der Verkehrsunfälle über dem stadtweiten Durchschnitt. Zudem wird dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig deutlich überschritten.
Die Polizei erwartet durch die Inbetriebnahme dieser mit modernster digitaler Technik ausgerüsteten Anlagen einen wesentlichen Rückgang der Geschwindigkeitsverstöße und will damit einen weiteren Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit auf Berlins Straßen leisten.
Ich denke, dass sich die Berliner Polizei auch erhöhte Einnahmen verspricht
.
Allgemein |
Donnerstag, 14. Dezember 2006
Wie die Brandenburgische Polizei auf der Internet-Wache berichtete, wollte eine 52-Jährige wirklich sicher gehen. Die Polizei schreibt:
Gestern Abend bemerkte eine Polizeistreife einen PKW Nissan in der Hegelstraße. Die Beamten hielten das Auto an und wollten es routinemäßig kontrollieren. Als die 52-jährige Fahrerin die Fahrertür öffnete, bemerkten die Polizisten bereits starken Alkoholgeruch, sie ließen die Frau gegen 21.15 Uhr „pusten”, Ergebnis: 1,89 Promille. Die Polizisten untersagten der Fahrerin die Weiterfahrt, stellten ihren Führerschein sicher und brachten sie zur Fürstenwalder Polizeiwache, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Etwa zwei Stunden später befuhr die gleiche Polizeistreife die Hegelstraße erneut, dabei fiel ihnen auf, dass der Nissan der 52-Jährigen nicht mehr am Kontrollort abgestellt war. Die Beamten fuhren in Richtung der Wohnadresse der Frau und bemerkten den Nissan schließlich in Hangelsberg. Bei einer erneuten Kontrolle des Wagens fanden die Polizisten die Frau wieder als Fahrzeugführerin vor. Die Weiterfahrt wurde der Frau abermals untersagt, nun stellten die Beamten jedoch zur Durchsetzung der Anweisung den Zündschlüssel des Nissans sicher. Nach einer zweiten Blutentnahme in der Fürstenwalder Polizeiwache wurde die Frau aus der polizeilichen Obhut entlassen.
Da hat es die junge Dame ihrem Verteidiger nicht besonders leicht gemacht.
Allgemein |
Mittwoch, 13. Dezember 2006
Ein wenig mißverständlich fomulieren die Verkehrsanwälte: Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten. Es geht um die Fahrerlaubnis, der wichtigste Verwaltungsakt im Leben eines Menschen.
Deswegen warnen die
Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) [...] vor dieser Folge mit Blick auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2006 (Aktenzeichen: 16 B 2137/05).
Ein Mann hatte 27 »Knöllchen« in zwei Jahren wegen Parkverstößen gesammelt. Dafür erhielt er Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er zusätzlich in den letzten drei Jahren sieben Punkte bekommen. Für den Verkehrssünder überraschend flatterte dann ein behördliches Schreiben mit der Aufforderung ins Haus, seinen Führersachein binnen drei Tagen abzugeben. Der Mann versuchte dagegen vorzugehen, indem er Widerspruch bei der Behörde einlegte und einen Antrag beim Verwaltungsgericht stellte. Mit dem Antrag bezweckte er, seine Fahrerlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen.
Die Verwaltungsrichter bestätigten die Entscheidung der Behörde, den Führerschein einzuziehen. Der Fahrer sei aufgrund der vielen Zuwiderhandlungen nach dem Straßenverkehrsrecht als »ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen« einzustufen. Dieser Beurteilung unterfallen alle Verkehrssünder, die in Flensburg 18 oder mehr Punkte gesammelt haben. Auch das Interesse des Mannes daran, seinen Führerschein bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde behalten zu dürfen, wurde als nicht überragend eingestuft. Vielmehr legten die Richter die Hartnäckigkeit, mit welcher der Mann gegen Parkvorschriften verstoßen habe, gegen ihn aus. Der Verkehrssünder musste wohl oder übel seinen Wagen sofort stehen lassen.
Fahrerlaubnisrecht |
Dienstag, 12. Dezember 2006
Man hatte ihn gleich zweimal erwischt. Für beide Taten gab es jeweils ein Fahrverbot. Da kam er auf die Idee, den Führerschein “in amtliche Verfahrung” zu geben und die beiden Fahrverbote zeitgleich abzusitzen. Dann wäre die Zeit der Bus- und Bahnbenutzung bereits nach einem Monat wieder vorbei.
Dem ist in der Praxis aber nicht so: Die Vollstreckung von zwei gleichzeitig rechtskräftig gewordenen Fahrverboten ist nicht zur gleichen Zeit möglich. Verlangt wird das Absitzen hintereinander, nicht übereinander. Dies entschied jetzt noch einmal das Amtsgericht Stuttgart (13 OWI 346/06):
Beim gleichzeitigen Ablaufen mehrerer Fahrverbote würde dies zu einer unangebrachten Schonung des Betroffenen führen, wenn letztlich nur eine der zur Einwirkung auf den Verurteilten für notwendig erachteten Nebenfolgen ihre Wirkung entfalten könnte…
Schade, die merken aber auch alles.
Bußgeldrecht |
Montag, 11. Dezember 2006
Für Bagatellen gibt es die gebührenpflichtige Verwarung. Zum Beipiel für’s Faschparken bekommt man den “Verwarnungsgeldbescheid”, mit dem ein Verwarnungsgeld von bis zu 35,00 Euro angeboten bzw. festgesetzt werden. Kosten und Gebühren werden für dieses Verfahren nicht erhoben.
Die Bußgeldbehörde kann aber auch statt des Verwarnungsgeldes sofort ein Bußgeld verhängen. Der Bußgeldbescheid wird dann noch mit Gebühren und Auslagen garniert, die durchaus die Höhe des Bußgelds überschreiten können.
Die Behörde hat – nach Ansicht eines Amtsgerichts in Saalfeld vom 27.03.2006 (640 Js 10252/06 1 OWI) – mehr oder minder die freie Wahl:
Die zuständigen Stellen und Personen entscheiden nach pflichtgemässem Ermessen, ob ein Verhalten mittels einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder dem Erlass eines Bussgeldbescheids zu ahnden ist. Das Verwarnungsverfahren ist auf einfache und rasche Erledigung ausgerichtet, die bei den massenhaft vorkommenden Fällen dieser Art im Bagatellbereich unausweichlich ist; es unterliegt deswegen keinen förmlichen, einer rechtlichen Nachprüfung durch das Gericht zugänglichen Regeln…
Es gilt also auch hier (naja: in Saalfeld) der Grundsatz: Im Zweifel für das Staatssäckel.
Nebenbei: Wenn man einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag (ohne Selbstbeteiligung) hat, ist es egal, da der Versicherer diese Verfahrenskosten zu übernehmen hat.
Und ganz nebenbei: Wenn der Bürger gegen die Entscheidung der Behörde in’s Rechtsmittel geht, zahlt die Landeskasse ohnehin drauf. Deswegen wehren sich manche Bußgeldbehörden gar nicht mehr und stellen auf ersten Zuruf (vulgo: Einspruch) das Verfahren sang- und klanglos ein.
Bußgeldrecht |
Sonntag, 10. Dezember 2006
Es ist eigentlich in jedem Jahr dasselbe:
Verstärkte polizeiliche Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr in der Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel
Zu Beginn der Vorweihnachtszeit hat sich die Berliner Polizei an einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der nord- und ostdeutschen Länder beteiligt und am gestrigen Tage sowie in der vergangenen Nacht mit vermehrten Kontrollen überall im Stadtgebiet vor allem nach Alkoholsündern im Straßenverkehr „gefahndet“.
Schon bei leichten Fahrunsicherheiten und Verhaltensauffälligkeiten wurden Autofahrer angehalten und mit Alkohol- sowie auch Drogentestgeräten ganz gezielt auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft.
Kontrollen wurden am Abend und in der Nacht vor allem im Bereich der vielen Weihnachtsmärkte aber auch auf den Berliner Autobahnen durchgeführt. Am Sonntagmorgen überwachten Zivilstreifen gezielt das Umfeld von Diskotheken und Clubs, die in erster Linie von jungen Erwachsenen besucht werden. Insgesamt standen neun der ca. 830 überprüften jungen Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogenbeeinflussung.
Ergänzt wurden die Kontrollen der Nacht durch zahlreiche Aufklärungsaktionen, bei denen die Verkehrsteilnehmer mit Reaktionstestgeräten, Drogenerkennungsgeräten, Schautafeln und diversem Info-Material anschaulich über die Gefahren von Alkohol- und Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr informiert wurden.
Gemeinsames Ziel der Länder ist es, gerade jetzt zum Jahresende, das erfahrungsgemäß von unzähligen privaten und betrieblichen Feierlichkeiten geprägt ist, durch verstärkte Überwachung einen Anstieg der Alkohol- und Drogenunfälle zu verhindern.
Die Berliner Polizei wird deshalb in den kommenden Wochen die Kontrollen noch spürbar intensivieren und dabei insbesondere an den Wochenenden auch das Umfeld der vielen Weihnachtsmärkte einbeziehen. Sie rät daher eindringlich, beim Besuch von Weihnachtsfeiern und –märkten auf das eigene Auto schon dann zu verzichten, wenn der „wärmende Genuss von Glühwein und Co.“ nicht ausgeschlossen scheint.
Quelle: Polizeiticker auf berlin.de
Strafrecht |
Dienstag, 5. Dezember 2006
Wie der Kollege Hoenig bereits berichtete, hat er unsere “Kanzleirobe” vertauscht. Auch ich nutze zur Zeit die fremde Robe. Mittlerweile wird es immer deutlicher, dass es sich bei der Robe des Kollegen Rolf Franke um eine Wunderrobe handeln muss. Erst der schillernde Erfolg am Montag in Potsdam: Verfahrenseinstellung aufgrund eines nachgewiesenen Bedienungsfehlers entgegen der Stellungnahme des Gerichtsgutachters. Heute bekomme ich im schönen Zehdenick praktisch kampflos die entscheidenden Kilometer als Sicherheitszuschlag geschenkt und der Mandant bleibt punktefrei. Morgen folgt der nächste Termin.
Wenn das so weiter geht, sieht Herr Franke seine Robe nie wieder.
Allgemein |