20 Prozent hauen ab

13. November 2007
Die 17-Jährige Diana H. wurde in Charlottenburg von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Täter raste davon und ist immer noch auf der Flucht. Das ist kein Einzelfall. Bei jedem fünften Unfall nehmen die Verursacher einfach Reißaus. Das ergibt die Polizeistatistik des vergangenen Jahres. 26.256 Fälle von Unfallflucht wurden gezählt. Rund die Hälfte der Verursacher wird von der Polizei gefasst. [...]

Quelle: Tagesspiegel

Wer weiß, daß eine Unfallflucht (§ 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) zu einer Geldstrafe, zur Entziehung der Fahrerlaubnis, zum Verlust des Kaskoversicherungsschutzes und zum Haftpflichtversicherer-Regreß führen kann, sollte sich überlegen, ob es sinnvoll ist, ein 50%iges Risiko einzugehen, durch eine unbedachte Handlung seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten.

Strafrecht | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

2 Kommentare zu “20 Prozent hauen ab”

  1. 01

    Dass § 142 StGB von Unfallbeteiligten spricht, nicht von “Verursachern” o. ä., ist dem einen oder anderen auch nicht so ganz klar, fürchte ich.

    doppelfish am 14. Dezember 2007 um 15:44
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  2. 02

    Dass der Haftpflicht Versicherungsschutz entfällt wenn ich mich direkt vom Unfallort entferne ist finde ich absolut legitim. Immerhin bin ich Beteiligter, und als Beteiligter kann ich der Aufklärung des Unfallhergangs dienlich sein und notwendige Informationen unter Umständen liefern.

    John am 19. April 2010 um 15:04
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